
Ein Zwischenzähler für Strom ist erlaubt und taugt für die Abrechnung einer Einliegerwohnung, wenn er MID-konform ist und seine Eichfrist von 8 Jahren noch läuft. Ein solcher Hutschienenzähler kostet nach Herstellerliste rund 80 Euro brutto, dazu kommt der Einbau durch einen Elektrofachbetrieb.
Sicherheitshinweis: Der Zähler sitzt im Verteiler an Leitungen, die unter Spannung stehen. Einbauen und anschließen darf ihn nur ein Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 NAV). Laien öffnen die Abdeckung des Verteilers nicht, Plomben des Netzbetreibers bleiben unberührt. Ablesen dürfen Vermieter und Mieter den Zähler jederzeit.
Was ein Zwischenzähler misst und wo er sitzt
Der Hauptzähler des Netzbetreibers erfasst den Strom des ganzen Hauses. Der Zwischenzähler, auch Unterzähler genannt, liegt dahinter und misst nur einen Teil davon, etwa alle Stromkreise der Einliegerwohnung. Das Energieversorgungsunternehmen rechnet weiter nur den Hauptzähler ab. Wer wie viel davon trägt, regeln Eigentümer und Mieter untereinander.
Für die Hauptwohnung braucht es keinen eigenen Zähler. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz: Hauptzähler minus Zwischenzähler. Nur Gemeinschaftsflächen wie Treppenlicht oder Kellerlampen können diese Rechnung verzerren, wenn sie an der Hauptwohnung hängen.
Ist ein Zwischenzähler in der Mietwohnung erlaubt?
Ja, aber das Eichrecht gilt. Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen stellt klar, dass die Abrechnung zwischen Vermieter und Mieter „geschäftlicher Verkehr“ ist. Dann dürfen nach § 33 MessEG nur Werte aus Messgeräten verwendet werden, die den Vorschriften entsprechen. Nach § 31 MessEG muss der Verwender sicherstellen, dass das Gerät nicht ungeeicht genutzt wird.
Neue Zähler brauchen deshalb die MID-Konformitätskennzeichnung nach Richtlinie 2014/32/EU. Auf dem Gerät steht dann eine Folge wie „CE M26 0598“. Das M mit der Jahreszahl zeigt das Jahr des Inverkehrbringens, die vierstellige Zahl die benannte Stelle. So beschreibt es Eltako in seinem MID-Merkblatt. Eine gesonderte Eichmarke ist bei MID-Zählern nicht nötig.
Wer mit ungeeichten Werten abrechnet, handelt ordnungswidrig. § 60 MessEG sieht dafür eine Geldbuße bis 50.000 Euro vor.

Steckdosen-Messgeräte wie auf dem Foto taugen für die Abrechnung nicht. Solche Geräte tragen in aller Regel keine MID-Kennzeichnung und erfüllen damit die Anforderungen aus § 31 und § 33 MessEG nicht. Für Abrechnungszwecke kommt nur ein fest installierter Zähler in Frage.
Muss ein Zwischenzähler angemeldet werden?
Nein, seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr. Die frühere Anzeigepflicht nach § 32 MessEG für neue Messgeräte ist entfallen, die Vorschrift ist im Gesetz als „weggefallen“ markiert. Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen weist darauf hin, dass die Eichpflicht davon unberührt bleibt. Viele ältere Ratgeber nennen die Meldepflicht noch.
Der Zwischenzähler gehört zur elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung. Für diese Anlage ist nach § 13 NAV der Anschlussnehmer verantwortlich, auch wenn er sie vermietet hat. Arbeiten daran darf nur ein Installationsunternehmen ausführen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Ob der Netzbetreiber über die Änderung informiert werden will, steht in seinen technischen Anschlussbedingungen.
Eichfrist: wie lange der Zähler gilt
Die Fristen stehen in Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung. Nach § 37 MessEG beginnt die Frist bei MID-Zählern mit dem Inverkehrbringen. § 34 MessEV ergänzt, dass Fristen von mindestens einem Jahr erst am Ende des Kalenderjahres ablaufen, in dem sie rechnerisch enden.
| Zählerart | Eichfrist | Beispiel |
|---|---|---|
| Elektronischer Zähler (MID-Hutschiene) | 8 Jahre | Kennzeichen M26: gültig bis 31.12.2034 |
| Ferraris-Zähler mit Drehscheibe | 16 Jahre | Eichung 2015: gültig bis 31.12.2031 |
Nach Ablauf kann eine staatlich anerkannte Prüfstelle den Zähler neu eichen, laut Eltako für weitere 8 Jahre. Bei Hutschienenzählern für rund 80 Euro wird in der Praxis meist getauscht. Nach § 37 Abs. 2 MessEG endet die Frist vorzeitig, wenn jemand ins Gerät eingreift oder Kennzeichen entfernt.
Was kostet ein Zwischenzähler?
Eltako nennt im Datenblatt als unverbindliche Preisempfehlung 67,00 Euro netto für den Wechselstromzähler WSZ15D-32A MID und 133,60 Euro netto für den Drehstromzähler DSZ15D-3x80A MID (Abruf 10/2026). Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer sind das 79,73 und 158,98 Euro. Im Handel liegen die Preise oft darunter.
| Variante | Gerät | Laufende Kosten | Platz im Verteiler |
|---|---|---|---|
| Wechselstrom-Zwischenzähler bis 32 A | 79,73 € (UVP) | Tausch nach 8 Jahren | 1 TE = 18 mm |
| Drehstrom-Zwischenzähler bis 80 A | 158,98 € (UVP) | Tausch nach 8 Jahren | 4 TE = 70 mm |
| Zweiter Zähler des Netzbetreibers | neuer Zählerplatz nötig | bis 25 €/Jahr plus Grundpreis | Zählerschrank nach TAB |
Ein Wechselstromzähler genügt, wenn die Einliegerwohnung nur einphasige Verbraucher hat. Hängen Herd, Durchlauferhitzer oder Wallbox mit Drehstrom an ihr, muss ein Drehstromzähler her. Die Vorsicherung darf den Maximalstrom des Zählers nicht überschreiten, beim WSZ15D-32A also 32 A.
Die Arbeitszeit des Elektrikers hängt vor allem vom Verteiler ab. Ist auf der Hutschiene Platz und sind die Stromkreise der Einliegerwohnung schon zusammengefasst, bleibt es bei einem überschaubaren Termin. Müssen Stromkreise umgeklemmt oder ein Verteiler ergänzt werden, wird es deutlich teurer. Ein schriftliches Angebot vorab schafft Klarheit.
Zwischenzähler oder zweiter Stromzähler?
Ein eigener Zähler des Netzbetreibers macht die Einliegerwohnung zur eigenständigen Abnahmestelle. Der Mieter schließt dann einen eigenen Stromvertrag, wählt den Anbieter selbst, und der Vermieter rechnet keinen Strom mehr ab. Für eine moderne Messeinrichtung darf der Messstellenbetreiber nach § 32 MsbG höchstens 25 Euro brutto im Jahr verlangen, Stromnetz Berlin nimmt 2026 genau diesen Betrag. Dazu kommen der Grundpreis des zweiten Stromvertrags und ein Zählerplatz nach den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, oft verbunden mit Arbeiten am Zählerschrank.
Der Zwischenzähler ist günstiger, bindet den Mieter aber an den Stromvertrag des Eigentümers. Er passt eher zu Fällen mit kleinem Verbrauch oder wenn Angehörige in der Einliegerwohnung leben.
Rechenbeispiel: Abrechnung über den Zwischenzähler
Haushaltsstrom gehört nicht zu den Betriebskostenarten in § 2 BetrKV, dort steht unter Nr. 11 nur der Strom für Außenbeleuchtung und gemeinsam genutzte Räume. Die Weiterberechnung braucht deshalb eine eigene Vereinbarung im Mietvertrag, und die Formel sollte dort stehen. Das Beispiel zeigt, warum.
Angenommener Tarif des Hauptzählers: Grundpreis 180 Euro im Jahr, Arbeitspreis 34 Cent je kWh. Das Haus verbraucht 6.000 kWh. Rechnung: 6.000 × 0,34 + 180 = 2.220 Euro, im Schnitt also 37,0 Cent je kWh. Der BDEW nennt in seiner Strompreisanalyse vom Herbst 2026 denselben Durchschnitt für Haushalte. Der Zwischenzähler zeigt zu Beginn 10.412 kWh, am Ende 12.512 kWh, also 2.100 kWh.
| Methode | Rechnung | Anteil Einlieger |
|---|---|---|
| Durchschnittspreis | 2.100 kWh × 0,37 € | 777,00 € |
| Arbeitspreis plus halber Grundpreis | 2.100 kWh × 0,34 € + 90 € | 804,00 € |
| Nur Arbeitspreis | 2.100 kWh × 0,34 € | 714,00 € |
Zwischen der günstigsten und der teuersten Variante liegen 90 Euro im Jahr. Nach § 33 Abs. 3 MessEG muss die Rechnung für den Mieter nachprüfbar sein. Deshalb gehören Zählernummer, Anfangs- und Endstand mit Datum sowie der Tarif des Hauptzählers in die Abrechnung, am besten mit Foto der Zählerstände.
Was der Elektrofachbetrieb macht und worauf Vermieter achten
Der Betrieb ordnet die Stromkreise der Einliegerwohnung im Verteiler zu, wählt Wechsel- oder Drehstromzähler passend zur Vorsicherung und setzt das Gerät auf die Hutschiene. Grundlage sind die Errichtungsnormen der Reihe DIN VDE 0100. Nach Teil 600 folgt auf jede Änderung eine Erstprüfung mit Besichtigen, Erproben und Messen. Laut Klarstellung der DKE gehört das Ergebnis für die betroffenen Stromkreise in einen Prüfbericht.
Wird das Haus auch gewerblich genutzt, greift für den Unternehmer DGUV Vorschrift 3. Nach deren § 3 dürfen elektrische Anlagen nur von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht errichtet und geändert werden.
Für Vermieter als Auftraggeber zählen vor allem diese Punkte:
- schriftliches Angebot mit Gerätetyp, MID-Kennzeichnung und Arbeitszeit einholen,
- Prüfbericht nach DIN VDE 0100-600 und Rechnung mit Zählernummer aufbewahren,
- Anfangsstand und Jahr der MID-Kennzeichnung notieren, Ende der Eichfrist im Kalender vermerken,
- Abrechnungsformel im Mietvertrag festhalten und jährlich am gleichen Stichtag ablesen.
Häufige Fragen
Wie wird ein Zwischenzähler angeschlossen?
Der Zähler kommt in die Zuleitung der Stromkreise, die er messen soll, meist zwischen Vorsicherung und den Leitungsschutzschaltern der Einliegerwohnung. Das ist eine Arbeit für den Elektrofachbetrieb, nicht für Heimwerker.
Was kostet ein Zwischenzähler mit Einbau?
Das Gerät liegt nach Herstellerliste bei rund 80 Euro (Wechselstrom) oder 159 Euro (Drehstrom) brutto, Stand 10/2026. Die Montagekosten richten sich nach dem Aufwand im Verteiler und lassen sich nur per Angebot sicher beziffern.
Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?
Dann dürfen die Werte nicht mehr für die Abrechnung genutzt werden. Abhilfe ist ein Tausch gegen einen neuen MID-Zähler oder eine Neueichung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle.
Fazit
Für eine Einliegerwohnung mit eigenem Mietvertrag reicht ein MID-Zwischenzähler im Verteiler. Vermieter sollten das Ende der Eichfrist gleich beim Einbau notieren und die Abrechnungsformel in den Mietvertrag schreiben. Wer den Mieter ganz aus der eigenen Stromrechnung heraushalten will, lässt sich vom Netzbetreiber die Kosten für einen zweiten Zählerplatz nennen und vergleicht.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz · § 31 MessEG, Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 33 MessEG, Anforderungen an das Verwenden von Messwerten · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 37 MessEG, Eichung und Eichfrist · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 60 MessEG, Bußgeldvorschriften · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 34 MessEV, Eichfrist · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · Anlage 7 MessEV, Eichfristen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 13 NAV, Elektrische Anlage · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 32 MsbG, Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 2 BetrKV, Aufstellung der Betriebskosten · Abruf 10/2026
- Mess- und Eichwesen Niedersachsen · Häufig gestellte Fragen · Abruf 10/2026
- Mess- und Eichwesen Niedersachsen · Entfall der Anzeigepflicht eichpflichtiger Messgeräte zum 01.01.2025 · Abruf 10/2026
- DKE · Mindestinhalte eines Prüfberichts, Klarstellung zu DIN VDE 0100-600 · Abruf 10/2026
- BGN · DGUV Vorschrift 3, § 3 Grundsätze · Abruf 10/2026
- Eltako · Informationen zur MID · Abruf 10/2026
- Eltako · Datenblatt Wechselstromzähler WSZ15D-32A MID · Abruf 10/2026
- Eltako · Datenblatt Drehstromzähler DSZ15D-3x80A MID · Abruf 10/2026
- Stromnetz Berlin · Preisblatt Messstellenbetrieb 2026 · Abruf 10/2026
- BDEW · BDEW-Strompreisanalyse · Abruf 10/2026
